Hinweis zur Kostenerstattung
Bitte beachten Sie:
Diese Leistungen werden leider nicht in allen Fällen komplett von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Ob und ggf. welche Zuzahlungen von Ihnen getragen werden müssen, klären wir selbstverständlich vor der Behandlung.
Bitte sprechen Sie uns auf einen Kostenvoranschlag an.
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